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Fischer schaffen Lebensraum

Aufwertungsmassnahmen unterhalten

Abhängig von den umgesetzten Massnahmen, sind wiederkehrende Unterhaltsarbeiten und Pflegearbeiten nötig. Die Wirkung einiger Massnahmen (z.B. Totholzeinbauten, Sohlenauflockerungen oder Kieszugaben) nimmt mit der Zeit ab. Eine Wiederholung der Massnahmen oder weitere, langfristig wirkende Aufwertungsmassnahmen sollten rechtzeitig angedacht werden. In der Praxis lassen sich Unterhaltsarbeiten oft mit ergänzenden Aufwertungsmassnahmen verbinden.

Folgende Fragen sind vorgängig zu beantworten:

  • Wer ist für die Unterhaltsarbeiten zuständig?
  • Wer führt die Arbeiten aus?
  • Welche Arbeiten sind erforderlich?
  • Wann und wie oft werden die Arbeiten ausgeführt?
  • Findet nach Bedarf eine Anpassung des Unterhaltskonzepts statt?

TIPP!

Die Häufigkeit und der Zeitraum der Unterhaltsarbeiten werden in einem Unterhaltskonzept festgehalten.

 

Dies kann zusammen mit dem Verantwortlichen für Gewässerunterhalt erstellt werden.