Abhängig von den umgesetzten Massnahmen, sind wiederkehrende Unterhaltsarbeiten und Pflegearbeiten nötig. Die Wirkung einiger Massnahmen (z.B. Totholzeinbauten, Sohlenauflockerungen oder Kieszugaben) nimmt mit der Zeit ab. Eine Wiederholung der Massnahmen oder weitere, langfristig wirkende Aufwertungsmassnahmen sollten rechtzeitig angedacht werden. In der Praxis lassen sich Unterhaltsarbeiten oft mit ergänzenden Aufwertungsmassnahmen verbinden.
Folgende Fragen sind vorgängig zu beantworten:
Die Häufigkeit und der Zeitraum der Unterhaltsarbeiten werden in einem Unterhaltskonzept festgehalten.
Dies kann zusammen mit dem Verantwortlichen für Gewässerunterhalt erstellt werden.